Der Hausverwalter verpflichtet sich, den bezeichneten Haus- und Grundbesitz mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu verwalten und im
Interesse des Auftraggebers folgende Aufgaben wahrzunehmen:
1. Allgemeine Immobilienverwaltung
- Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung;
- Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten;
- Führung und Wartung der Stammdaten (Eigentümernamen, Eigentümeradressen, Nutzflächen, Branchen, etc.);
- Abwicklung des mit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs mit den Mit- bzw. Wohnungseigentümern und mit Behörden;
- Vertretung des Auftraggebers vor Verwaltungs- und sonstigen Behörden und Wahrnehmung von Behördenterminen;
- Abhaltung einer Eigentümerversammlung – die Häufigkeit richtet sich nach Erfordernis bzw. Wunsch der Eigentümergemeinschaft - samt den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben;
- Information des Auftraggebers über alle wichtigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft.
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs über ein eigenes auf die Eigentümergemeinschaft lautendes Konto. Damit wird jedes Guthaben unabhängig von seiner Herkunft verzinst.
2. Kaufmännische Immobilienverwaltung
- Erstellung der Vorschau über die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten, die
dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem die Bewirtschaftungskosten und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen, bis zum Ende der
laufenden Abrechnungsperiode;
- Erstellen der monatlichen Vorauszahlungen auf die Liegenschaftsaufwendungen;
- Inkasso und Mahnwesen betreffend die Beitragszahlungen der Mit- und Wohnungseigentümer;
- Anlage und Verwaltung der Rücklage;
- Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung;
- Abwicklung des gesamten die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehrs;
- Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes;
- Führung eines Eigen- bzw. Anderkontos der Eigentümergemeinschaft;
- Erstellung der Jahresabrechnung über die Liegenschaftsaufwendungen und die Bewirtschaftungskosten gemäß § 34 WEG 2002;
- monatliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung.
3. Technische Immobilienverwaltung
- regelmäßige Kontrolle des Objektzustandes
- Abwicklung von Kleinschäden
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Einholung von Kostenvoranschlägen, Auftragsvergabe sowie Rechnungsprüfung für Erhaltungsmaßnahmen sowie Verbesserungsarbeiten;
- Abschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen unter Berücksichtigung von behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen;
- Betreuung, Abwicklung und laufende Überwachung von Großreparaturen, Verbesserungs- und Herstellungsarbeiten.
Die Wohnungseigentümer werden stets in die Entscheidungen über Maßnahmen der Instandsetzungen und Erhaltungsaufwendungen mit eingebunden.