Der Hausverwalter verpflichtet sich, den bezeichneten Haus- und Grundbesitz mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu verwalten und im
Interesse des Auftraggebers folgende Aufgaben wahrzunehmen:
1. Allgemeine Immobilienverwaltung
- Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung;
- Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten;
- Abwicklung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs mit Mietern und Behörden (im normalen Umfang);
- Beratung, Vorbereitung und Ausfertigung von Mietverträgen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber;
- Änderungen bestehender Mietverträge in Abstimmung mit dem Auftraggeber;
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und gegebenenfalls Stellung von Mieterhöhungsbegehren;
- Abwicklung von einvernehmlichen Vertragsauflösungen oder einvernehmlichen Beendigungen von Mietverhältnissen;
- Beratung bei der Vorbereitung von Kündigungen und Veranlassung;
- Übergabe und Übernahme von Bestandobjekten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber;
- Vorbereitung von Neuvermietungen;
- Überprüfung und Beratung bei Ertragssteigerungen für die Liegenschaft;
- Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten und Beauftragung von externen Rechtsanwälten;
- Abschluss und Kündigung von Hausbesorger- bzw. Hausbetreuerverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (Hausbetreuung, Winterdienst, Liftwartung, etc.);
- Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft;
- Beratungstätigkeit bei Verträgen im Falle des Verkaufes oder Ankaufes der Liegenschaft und diesen gleichzuhaltenden Geschäftsfällen;
2. Kaufmännische Immobilienverwaltung
- Erstellen der monatlichen Mietzinsvorschreibung;
- Mietzinsinkasso;
- Mahnwesen;
- Beauftragung von Mietzins- und Räumungsklagen samt Exekutionen;
- Führen von Schlichtungsstellenverfahren, sofern kein Rechtsanwalt betraut ist;
- Verwaltung und Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten (Kautionen);
- Evidenzhaltung von Wertsicherungsvereinbarungen und Vornahme der Mietzinsanpassungen;
- Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung;
- Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes für die Liegenschaft;
- Abwicklung von Versicherungsschäden;
- Abwicklung des gesamten, die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehrs;
- Erstellung der Jahresabrechnungen für Betriebs- und sonstige Bewirtschaftungskosten (Heizung, Lift, etc.);
- Erstellung der Hauseigentümerabrechnungen jährlich;
- monatliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung;
- laufende Lohnverrechnung;
- Vorbereitung der Unterlagen für die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuererklärung;
- Geltendmachung und Verfolgung von Schadenersatzansprüchen sowie Gewährleistungsansprüchen aller Art;
- Beratung hinsichtlich Investitionen, die mieterhöhend wirken;
- Erstellen der Hauptmietzinsabrechnung gem. § 20 MRG;
3. Technische Immobilienverwaltung
- regelmäßige Kontrolle des Objektzustandes;
- Evidenzhaltung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide, Pläne, Betriebs- und Wartungsvorschriften;
- Abschluss von Wartungs- und Betreuungsverträgen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber;
- Überprüfung, Beratung und gegebenenfalls Neuabschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen;
- Sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen, gegebenenfalls deren Beanstandung;
- Vergabe von Reparaturarbeiten und allenfalls Einholung von Kostenvoranschlägen im Rahmen der laufenden Erhaltung (Kleinreparaturen);
- Einholung von Kostenvoranschlägen sowie Vergabe der für die Instandhaltung, Instandsetzung und Reparaturen erforderlichen Arbeiten, soweit sie über die laufende Erhaltung (kleine Reparaturen)
hinausgehen;
- Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen im Bezug auf die verwaltete Liegenschaft;
4. Zusatzleistungen gegen gesondertes Honorar
- Mietersuche bei Neuvermietungen;
- wirtschaftliche/technische Bauüberwachung;
- Erstellen der Steuererklärung;